Normen & Sicherheit

Was ist Sicherheitsnachweis (SiNa)?

Ein Sicherheitsnachweis (SiNa) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Schweizer Dokument nach Art. 37 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV). Er bescheinigt, dass eine elektrische Niederspannungsinstallation den anerkannten Regeln der Technik (insbesondere der NIN) entspricht und gefahrlos betrieben werden kann. Ausgestellt wird er nach einer unabhängigen Elektrokontrolle.

⚡ Wichtigste Punkte auf einen Blick

  • Gesetzliche Pflicht für alle Schweizer Liegenschaften gemäss Art. 37 NIV.
  • Periodische Prüfung je nach Gebäudeart alle 1, 5, 10 oder 20 Jahre (Wohnbauten: 20 Jahre).
  • Muss bei jeder Handänderung vorgelegt werden, wenn der letzte SiNa älter als 5 Jahre ist.
  • Darf nur von unabhängigen, ESTI-zertifizierten Kontrollorganen oder akkreditierten Inspektionsstellen ausgestellt werden.

Wie das SiNa-Verfahren in der Schweiz funktioniert

Der Netzbetreiber (das lokale Elektrizitätswerk wie EKZ, ewz oder BKW) fordert den Eigentümer rund sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis einzureichen. Der Eigentümer beauftragt ein unabhängiges Kontrollorgan mit eidgenössischem Fachausweis. Wer die Installation erstellt hat oder unterhält, darf die periodische Kontrolle nicht selbst durchführen (strikte Gewaltentrennung nach NIV Art. 31). Nach erfolgreicher Prüfung oder fristgerechter Behebung eventueller Mängel durch einen konzessionierten Elektroinstallateur wird der SiNa an den Netzbetreiber übermittelt.

Kontrollperioden im Überblick (NIV Art. 32)

Die Abstände für die periodische Kontrolle richten sich nach dem Gefahrenpotenzial des Objekts: • 1 Jahr: Baustellen, explosionsgefährdete Bereiche • 5 Jahre: Gewerbebetriebe, Tankstellen, Kaufhäuser, Restaurants, Nassräume im Gewerbe • 10 Jahre: Bürogebäude, Werkstätten, landwirtschaftliche Betriebe • 20 Jahre: Wohnungsbauten, Ein- und Mehrfamilienhäuser Wichtig: Bei Handänderungen verlangen Grundbuchämter und Netzbetreiber einen Nachweis, der nicht älter als 5 Jahre ist.

⚠️ Was Eigentümer oft falsch verstehen

Viele Eigentümer glauben, ihr vertrauter Elektroinstallateur könne den SiNa bei der periodischen Kontrolle gleich selbst ausstellen. Das verbietet Art. 31 NIV ausdrücklich: Wer an der Anlage plant, installiert oder repariert hat, darf die periodische Prüfung nicht abnehmen. Installation und unabhängige Kontrolle müssen strikt getrennt sein.

SiNa vs. Installationsanzeige im Vergleich

KriteriumSicherheitsnachweis (SiNa)Installationsanzeige
Zweck Bestätigt die mängelfreie Sicherheit nach erfolgter Prüfung Meldet dem Netzbetreiber geplante Arbeiten vor Baubeginn
Rechtsgrundlage NIV Art. 37 NIV Art. 23 & Werkvorschriften
Aussteller Unabhängiges Kontrollorgan oder akkreditierte Inspektionsstelle Konzessionierter Elektroinstallateur
Zeitpunkt Nach Fertigstellung oder bei periodischer Aufforderung Vor Beginn wesentlicher Installationsarbeiten
Adressat Netzbetreiber (EW) & Eigentümer Netzbetreiber (EW)

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Sicherheitsnachweis für ein Einfamilienhaus?

Die Kosten für die reine Kontrollmessung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses liegen in der Schweiz üblicherweise zwischen CHF 300 und CHF 650, abhängig von Anzahl Unterverteilern und Stromkreisen. Mängelbehebungen durch einen Elektriker werden separat nach Aufwand verrechnet.

Was passiert, wenn ich die SiNa-Frist verpasse?

Der Netzbetreiber mahnt in der Regel zweimal mit Nachfrist. Reagiert der Eigentümer nicht, übergibt das Elektrizitätswerk den Fall dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI). Das ESTI ordnet eine kostenpflichtige Ersatzvornahme an, die mit erheblichen Gebühren verbunden ist.

Muss der SiNa beim Hausverkauf erneuert werden?

Ja, wenn der bestehende Sicherheitsnachweis zum Zeitpunkt der Handänderung älter als fünf Jahre ist. In den meisten Kantonen verlangt das Notariat oder der Netzbetreiber einen aktuellen Nachweis vor Abschluss des Kaufvertrags.

Wer haftet bei Elektroschäden ohne gültigen SiNa?

Fehlt der Sicherheitsnachweis, kann die Gebäude- oder Sachversicherung im Brandfall grobe Fahrlässigkeit geltend machen und Leistungen kürzen oder Regress auf den Eigentümer nehmen.

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