Sicherheitsnachweis (SiNa) & Elektrokontrolle

Der Sicherheitsnachweis (SiNa) belegt, dass eine Elektroinstallation den Vorschriften entspricht. Er ist in der Schweiz vorgeschrieben: bei der Übergabe einer neuen Installation, nach Umbauten und Erweiterungen und periodisch auf Aufforderung des Netzbetreibers (ESTI). Die Kontrolle macht ein unabhängiges Kontrollorgan; festgestellte Mängel behebt ein Installationsbetrieb.

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Arbeitssituation für Sicherheitsnachweis (SiNa) & Elektrokontrolle
Die Ausführung erfolgt durch den vermittelten Elektrofachbetrieb.

Leistungsumfang & Abdeckungen:

  • Organisation der periodischen Kontrolle nach NIV
  • Sicherheitsnachweis bei Handänderung / Hausverkauf
  • Mängelbehebung nach Kontrollbericht
  • Schluss- & Abnahmekontrollen bei Umbauten
  • Erder- & Isolationsmessungen, Prüfung der FI-Auslösezeit
  • Umbau der Nullung (Schema III) auf TN-S

Was kostet ein Sicherheitsnachweis?

Kontrollunternehmen veröffentlichen ihre Preise. Beispiele aus veröffentlichten Preislisten: • Eigentumswohnung im Sammelauftrag: ab CHF 105; Eigentumswohnung als Einzelauftrag: CHF 230 (Stand August 2026) • Nachkontrolle mit 0,5 Stunden Aufwand: CHF 243; Kontrollbericht ab 12 Mängeln nach Aufwand zu CHF 142 pro Stunde (Stand August 2026) Für ein Einfamilienhaus liegen die Objektpreise höher und richten sich nach Grösse, Anzahl Verteiler und Stromkreise. Die Mängelbehebung kommt separat dazu und wird vom Installationsbetrieb offeriert.

Handänderung: Wann eine Kontrolle nötig ist und wer zahlt

Wird eine Liegenschaft verkauft und liegt die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurück, ist eine neue Kontrolle der Elektroinstallation fällig (NIV). Die Kosten der Kontrolle trägt die Eigentümerschaft. Beim Verkauf regeln Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag, wer Kontrolle und allfällige Mängelbehebung übernimmt — klären Sie das vor der Unterschrift.

Brief vom Elektrizitätswerk erhalten? Kontrollperioden im Überblick

Die Kontrollperiode richtet sich nach der Nutzung des Gebäudes: • 20 Jahre: Wohnbauten (EFH / MFH) • 10 Jahre: Gewerbebetriebe, Werkstätten, Büros • 5 Jahre: Gastronomie, Schulen, Heime, grössere Verkaufsflächen • kürzere Perioden für Anlagen mit besonderen Gefahren Mit dem Aufforderungsschreiben setzt der Netzbetreiber eine Frist, bis wann der Sicherheitsnachweis einzureichen ist.

Wer kontrolliert, wer behebt die Mängel?

Für die periodische Kontrolle beauftragen Sie ein unabhängiges Kontrollunternehmen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle (ewz). Wer kontrolliert, darf nicht die eigene Installationsarbeit prüfen. Die im Bericht aufgeführten Mängel behebt deshalb ein Installationsbetrieb; danach bestätigt die Kontrolle die Behebung und der Sicherheitsnachweis geht an den Netzbetreiber.

Entscheidungshilfe & Praxistipps:

  • Holen Sie für die Kontrolle und die Mängelbehebung getrennte Offerten ein.
  • Beheben Sie Mängel innerhalb der im Bericht gesetzten Frist; ist das nicht möglich, beantragen Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Netzbetreiber.
  • Bewahren Sie den Sicherheitsnachweis bei den Gebäudeakten auf — beim Verkauf wird er verlangt.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein Sicherheitsnachweis für elektrische Installationen?

Ein Dokument, mit dem ein berechtigtes Kontrollorgan bestätigt, dass die Installation den Vorschriften entspricht. Er ist bei der Übergabe neuer Installationen, nach Umbauten und Erweiterungen sowie periodisch fällig (ESTI).

Wer zahlt die Elektrokontrolle bei einer Handänderung?

Grundsätzlich die Eigentümerschaft. Beim Verkauf legen Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag fest, wer Kontrolle und Mängelbehebung übernimmt.

Was kostet ein Sicherheitsnachweis?

Für eine Eigentumswohnung nennen veröffentlichte Preislisten von Kontrollunternehmen ab CHF 105 im Sammelauftrag und CHF 230 als Einzelauftrag (Stand August 2026). Einfamilienhäuser kosten mehr, je nach Grösse und Anzahl Verteiler. Die Mängelbehebung wird separat verrechnet.

Darf der kontrollierende Elektriker die Mängel selbst beheben?

Die Kontrolle soll unabhängig sein: Wer kontrolliert, prüft nicht die eigene Arbeit. Mängel behebt deshalb ein Installationsbetrieb, anschliessend wird die Behebung kontrolliert.

Sicherheitsnachweis (SiNa) & Elektrokontrolle Offerte anfragen

Unverbindlich & direkt von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb

Kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben werden zur Bearbeitung an einen konzessionierten Schweizer Elektrofachbetrieb (NIV-Installationsbewilligung Art. 7/9) weitergeleitet.