Was ist Lastmanagement (SIA 2060)?
Das Lastmanagement nach SIA 2060 ist ein intelligentes Steuerungssystem für Elektroauto-Ladeinfrastruktur in Mehrparteien- und Geschäftsgebäuden. Es verteilt die verfügbare elektrische Anschlussleistung dynamisch auf alle ladenden Fahrzeuge, verhindert eine Überlastung des Hausanschlusskastens und vermeidet teure Netzausbaukosten beim lokalen Elektrizitätswerk.
⚡ Wichtigste Punkte auf einen Blick
- Definiert im SIA-Merkblatt 2060 'Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden'.
- Stufen A (Leerrohre) bis D (betriebsbereite Ladestationen) für Neu- und Umbauten.
- Dynamisches Lastmanagement berücksichtigt den Echtzeit-Hausverbrauch (Wärmepumpe, Aufzug, Kochen).
- Verhindert das Auslösen der Hauptsicherungen und teure Spitzenlast-Tarife bei Schweizer Verteilnetzbetreibern.
Die vier SIA 2060 Ausbaustufen im Detail
Das Merkblatt SIA 2060 unterscheidet vier Stufen, um Immobilien zukunftssicher vorzubereiten: • Stufe A (Kabelwege vorbereitet): Ausreichende Trassen, Leerrohre und Durchbrüche ab Tableau vorhanden. • Stufe B (Elektrische Grunderschliessung): Flachbandkabel oder Schienen bis zu den Stellplätzen verlegt, Zählerplatz reserviert. • Stufe C (Ladeanschluss vorbereitet): Abzweigdose oder Grundplatte am Parkplatz montiert, Lastmanagement-Kommunikation aktiv. • Stufe D (Betriebsbereit): Wallbox installiert, abrechnungsfähig und ins Lastmanagement eingebunden.
Statisches vs. dynamisches Lastmanagement
Beim statischen Lastmanagement wird der Ladeinfrastruktur ein fester Maximalwert zugewiesen (z.B. 30 kW). Mehrere Fahrzeuge teilen sich diese Leistung gleichmässig. Das dynamische Lastmanagement misst zusätzlich den aktuellen Stromverbrauch des gesamten Gebäudes am Netzanschlusspunkt. Verbrauchen Wärmepumpen oder Haushaltsgeräte wenig Strom, steht die maximale Restkapazität den Ladestationen zur Verfügung. In Spitzenzeiten drosselt das System die Ladeleistung automatisch.
⚠️ Was Eigentümer oft falsch verstehen
Stockwerkeigentümer meinen häufig, jeder Bewohner könne einfach eine eigene 11-kW-Wallbox ohne Absprache an den eigenen Wohnungszähler hängen. Schon bei 3 bis 5 gleichzeitig ladenden Fahrzeugen führt dies im Mehrfamilienhaus zur totalen Überlastung des Hausanschlusses. Zudem untersagen Schweizer Netzbetreiber ungesteuertes Parallelladen in Tiefgaragen in ihren TAB/Werkvorschriften.
Statisches vs. dynamisches Lastmanagement im Vergleich
| Kriterium | Statisches Lastmanagement | Dynamisches Lastmanagement |
|---|---|---|
| Regelgrösse | Fester Leistungswert nur für Ladestationen | Echtzeit-Messung des gesamten Gebäudeverbrauchs |
| Ausnutzung Hausanschluss | Starr; verschenkt Kapazitäten bei niedrigem Hausverbrauch | Optimal; nutzt jede freie Kilowattstunde im Netz |
| Hardwareaufwand | Nur steuerbare Wallboxen | Zusätzliche Messwandler / Smart Meter am Hausanschluss |
| Kostenpunkt | Geringer Einrichtungsaufwand | Höhere Initialkosten, amortisiert sich durch vermiedenen Netzausbau |
| Empfehlung MFH | Nur für kleine Anlagen bis ca. 3–4 Fahrzeuge | Standard für Mehrfamilienhäuser und Tiefgaragen |
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich im Einfamilienhaus ein Lastmanagement?
Bei einer einzelnen 11-kW-Wallbox im Einfamilienhaus reicht meist eine Standardabsicherung aus. Ein dynamisches Lastmanagement empfiehlt sich jedoch, wenn gleichzeitig eine Wärmepumpe, ein Induktionsherd und eine PV-Anlage betrieben werden, um teure Netzverstärkungen zu vermeiden.
Welche Förderbeiträge gibt es in der Schweiz für Ladeinfrastruktur?
Zahlreiche Kantone (z.B. Zürich, Bern, Basel-Stadt) und Gemeinden fördern die Grundinstallation (SIA 2060 Stufe B) in Mehrfamilienhäusern mit Beiträgen zwischen CHF 500 und CHF 2'000 pro Ladepunkt. Die Programme variieren stark je nach Standort.
Kann eine bestehende Tiefgarage nachgerüstet werden?
Ja. Das bewährte Verfahren in der Schweiz ist die Verlegung eines Flachkabel-Systems (Stufe B) an der Decke. Von dort aus kann jeder Stellplatzbesitzer bei Bedarf eine kompatible Wallbox ohne Stemmarbeiten einklinken.
Muss eine Wallbox beim Elektrizitätswerk gemeldet werden?
Ja. Ladestationen über 3,7 kW sind beim lokalen Netzbetreiber meldepflichtig (Installationsanzeige durch den konzessionierten Elektriker). Ab 11 kW oder bei mehreren Ladepunkten verlangen viele Werke zudem eine Bewilligung oder Vorgaben zur Rundsteuerempfänger-Abschaltung.
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